Die Teilnahme setzt die Entrichtung der Teilnahmegebühren und den Kauf des aktuellen Zugabzeichens der WKG je Teilnehmer und die schriftliche Teilnahmebestätigung der WKG voraus.
Der Teilnehmer erkennt mit dem Absenden dieser Anmeldung die derzeit gültige Zugordnung der Wetzlarer Karnevalsgesellschaft e. V. und die ergänzenden Hinweise für Zugteilnehmer als wesentliche Bedingung der Teilnahme rechtsverbindlich an, handelt eigenverantwortlich und entbindet den Veranstalter von jeglicher Haftung, die aus der Teilnahme entsteht. Ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Veranstalter zu vertretende Haftungsfälle.
Er bestätigt gleichzeitig, die gültige Zugordnung, die ergänzenden Hinweise für Zugteilnehmer und insbesondere auch das Merkblatt über die gesetzlich geänderten Voraussetzungen an der Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen erhalten zu haben. Bitte beachten Sie insbesondere den Abschnitt „Sicherheit“ der Zugordnung.